Dass sich die Piratenpartei gegen Überwachung einsetzt ist eine tolle Sache. Ihre Abgeordneten sind aber eher zweifelhafter politischer Ausrichtung.
Zwei Bespiele:
1. Der Europaabgeordnete der Piratenpartei:
Er hat sich der Grünen Fraktion im Europaparlament angeschlossen. Dabei stehen z.B. die deutschen Grünen für die Verschärfung der Sicherheitsgesetze in Deutschland nach dem 11. September 2001. Auf Europäischer Ebene steht die Grüne Fraktion für eine massive Aufrüstung und Kriegspolitik.
2. Der Bundestagsabgeordnete der Piratenpartei:
Jörg Tauss steht für Sozialabbau und Kriegspolitik.
Dazu empfehle ich:
www.trueten.de
und
http://redblog.twoday.net/stories/5772556/
Zwei Bespiele:
1. Der Europaabgeordnete der Piratenpartei:
Er hat sich der Grünen Fraktion im Europaparlament angeschlossen. Dabei stehen z.B. die deutschen Grünen für die Verschärfung der Sicherheitsgesetze in Deutschland nach dem 11. September 2001. Auf Europäischer Ebene steht die Grüne Fraktion für eine massive Aufrüstung und Kriegspolitik.
2. Der Bundestagsabgeordnete der Piratenpartei:
Jörg Tauss steht für Sozialabbau und Kriegspolitik.
Dazu empfehle ich:
www.trueten.de
und
http://redblog.twoday.net/stories/5772556/
frederic - am Dienstag, 30. Juni 2009, 13:47 - Rubrik: Überwachung
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Während CDU, CSU, SPD, FDP und B90/Grü den Lissabon-Vertrag weiterhin wie eine Bibel verehren, hat das Bundesverfassungsgericht heute festgestellt, dass der Vertrag nicht verfassungskonform ist: er schränkt die Rechte des Bundestags in Bezug auf die Entscheidung über Militäreinsätze in nicht zulässiger Weise ein.
Damit bestätigt sogar das Bundesverfassungsgericht die linke, antimilitaristische und emanzipatorische Kritik am Vertrag von Lissabon: der Vertrag soll der EU hauptsächlich dazu dienen, weltweit Kriege führen zu können.
Empfehlenswert dazu:
Tobias Pflüger, MdEP und Sabine Lösing, MdEP zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonner Vertrag:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Begleitgesetz zum Lissabonner Vertrag hebelt Entscheidungsrechte des Bundestages über Militäreinsätze aus und ist somit verfassungswidrig.
http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5794464/
Damit bestätigt sogar das Bundesverfassungsgericht die linke, antimilitaristische und emanzipatorische Kritik am Vertrag von Lissabon: der Vertrag soll der EU hauptsächlich dazu dienen, weltweit Kriege führen zu können.
Empfehlenswert dazu:
Tobias Pflüger, MdEP und Sabine Lösing, MdEP zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonner Vertrag:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Begleitgesetz zum Lissabonner Vertrag hebelt Entscheidungsrechte des Bundestages über Militäreinsätze aus und ist somit verfassungswidrig.
http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5794464/
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