Zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion DIE LINKE. zur Umsetzung des Urteils „Sisojeva gg. Lettland“ des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ins Aufenthaltsgesetz und in die ausländerbehördliche Praxis, erklärt die migrationspolitische Sprecherin Sevim Dagdelen:
Die Praxis der Ausländerbehörden und Gerichte erkennen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht in ihrer Tragweite und Bedeutung an. In ihrer Antwort macht die Bundesregierung deutlich, dass sie hier keinen Handlungsbedarf sieht. Diese Missachtung ist ein Betrug an den fundamentalen Menschenrechten der fast 200 000 geduldeten Menschen in Deutschland. Die Botschaft des EGMR-Urteils lautet nämlich: Es gibt - unter bestimmten Bedingungen - ein Menschenrecht auf Bleiberecht, das der ausländerrechtlichen Allmacht der Nationalstaaten Grenzen setzt. Dieses Recht steht auch nicht im "humanitären Ermessen" der Behörden. Es gilt absolut!
weiter:
http://www.linksfraktion.de/presse/mitteilungen/view_html/zid1117/bs1/n0
Die Praxis der Ausländerbehörden und Gerichte erkennen die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht in ihrer Tragweite und Bedeutung an. In ihrer Antwort macht die Bundesregierung deutlich, dass sie hier keinen Handlungsbedarf sieht. Diese Missachtung ist ein Betrug an den fundamentalen Menschenrechten der fast 200 000 geduldeten Menschen in Deutschland. Die Botschaft des EGMR-Urteils lautet nämlich: Es gibt - unter bestimmten Bedingungen - ein Menschenrecht auf Bleiberecht, das der ausländerrechtlichen Allmacht der Nationalstaaten Grenzen setzt. Dieses Recht steht auch nicht im "humanitären Ermessen" der Behörden. Es gilt absolut!weiter:
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