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"Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und zu sagen: Nein!" (Kurt Tucholsky)

 
Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache 16/1604, Fragen 42 und 43):

Worin sieht die Bundesregierung (Verfassungsschutzbericht 2005, Seite 175, 176) nach den §§ 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eindeutige und ausreichende Anhaltspunkte, die die Einstufung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V. (VVN/BdA) als linksextreme Organisation rechtfertigen?

Worin sieht die Bundesregierung die Verfassungsfeindlichkeit der VVN/BdA bei ihrem "Kampf gegen angeblichen ,Geschichtsrevisionismus'" begründet, und ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, dass man vehement gegen die tatsächliche Leugnung der NS-Verbrechen durch den deutschen Rechtsextremismus vorgehen muss?

Zu Frage 42:
Die grundsätzliche Bewertung, dass es sich bei der VVN-BdA um eine linksextremistisch beeinflusste Organisation handelt, beruht auf einer Gesamtschau der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte im Sinne der §§ 3 und 4 BVerfSchG. Das politische Orientierungsmuster dieser Organisation ist nach wie vor die klassische orthodoxkommunistische "Antifaschismus-Doktrin". Danach wurzelt "Faschismus" maßgeblich in "kapitalistischen Ordnungssystemen". Der "Faschismus" könne daher "mit seinen Wurzeln" nur durch vollständige Beseitigung der marktwirtschaftlichen Ordnung überwunden werden. So bekräftigte einer der beiden Bundesvorsitzenden der VVN-BdA, Prof. s. c. Heinrich Fink - entgegen der seitens beeinflusster Organisationen typischerweise geübten Zurückhaltung: "Den Vorwurf, wir seien in welcher Art und Weise auch immer staatstragend, möchte ich deutlich zurückweisen. Das Gegenteil ist der Fall." ("junge Welt" vom 14/15. Januar 2006). Darüber hinaus solidarisiert sich die VVN-BdA mit gewaltbereiten Autonomen.

Zu Frage 43:
Die Bundesregierung bekämpft, ausgehend von der freiheitlich-demokratischen Ausrichtung des Grundgesetzes, jegliche Erscheinungsformen des Extremismus. Dazu gehört selbstverständlich auch das Vorgehen gegen Leugnung oder Relativierung der durch Nationalsozialisten begangenen Verbrechen. Die VVN-BdA lehnt jedwede Kritik am kommunistischen System als "Geschichtsrevisionismus" ab. Beleg hierfür ist die Aussage Finks in der Tageszeitung "junge Welt" vom 14./15. Januar 2006: "Parallel dazu propagieren Politiker der etablierten Parteien immer öfter, daß es sich sowohl bei der DDR als auch beim deutschen Faschismus um zwei ebenbürtige Diktaturen gehandelt habe. Dieser Art von Geschichtsrevisionismus müssen wir offensiv entgegentreten. Unser Verband meidet daher auch den von anderen häufig verwandten Begriff Nationalsozialismus. Er dient einzig der Delegitimierung des Sozialismus."

Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/37/index.html


 
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