[Tübinger Wochenblatt - Donnerstag, 10. Januar 2008]
Interview der Woche
Frederico Elwing vom AK Vorratsdatenspeicherung.
Seit Anfang des Jahres greift das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. In Tübingen und anderen Städten protestieren Datenschützer gegen diese Maßnahme. Frederico Elwing vom “Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung” spricht im Interview über die Beweggründe des Arbeitskreises.
Was genau ist die Vorratsdatenspeicherung?
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung besagt, dass Telekommunikationsanbieter und Internetprovider für sechs Monate speichern müssen, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden ist oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Zugriff auf diese Daten können Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendienste bekommen.
Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen?
Die Vorratsdatenspeicherung verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Gerade für ÄrztInnen, RechtsanwältInnen oder JournalistInnen bedeutet das Gesetz einen massiven Eingriff in den Schutz von PatientInnen, MandantInnen oder InformatInnen. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein weiterer Schritt hin zu einer immer umfassenderen Überwachung der Bevölkerung. Überwachung verhindert nicht Kriminalität, da alle Maßnahmen recht leicht zu umgehen sind, aber sie greift in die persönliche Privatsphäre und somit in die Freiheitsrechte von Millionen Menschen ein.
Was ist der Stand der Dinge?
Nachdem die große Koalition das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 9. November 2007 im Bundestag beschlossen hat und der Bundespräsident es unterzeichnet hat, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an Silvester zusammen mit rund 30 000 BeschwerdeführerInnen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingerecht.
Was genau macht der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung"?
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von BürgerrechtlerInnen, DatenschützerInnen und Internet-NutzerInnen, der die Arbeit gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert. Er organisierte unter anderem eine bundesweite Demonstration in Berlin im September vergangenen Jahres und einen bundesweiten dezentralen Aktionstag am 6. November, an dem in Tübingen und über 40 weiteren Städten Kundgebungen oder Demonstrationen stattfanden.
Sind demnächst irgendwelche Aktionen geplant?
Neben der Verfassungbeschwerde laufen in verschiedenen Städten seit Silvester Trauermärsche oder ähnliche Aktionen anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes. Sehr viel läuft aber auch im Internet. So zum Beispiel über unsere Homepage www.vorratsdatenspeicherung.de.
Interview der Woche
Frederico Elwing vom AK Vorratsdatenspeicherung.
Seit Anfang des Jahres greift das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung. In Tübingen und anderen Städten protestieren Datenschützer gegen diese Maßnahme. Frederico Elwing vom “Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung” spricht im Interview über die Beweggründe des Arbeitskreises.
Was genau ist die Vorratsdatenspeicherung?
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung besagt, dass Telekommunikationsanbieter und Internetprovider für sechs Monate speichern müssen, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden ist oder das Internet genutzt hat. Bei Handy-Telefonaten und SMS wird auch der jeweilige Standort des Benutzers festgehalten werden. Zugriff auf diese Daten können Polizei, Staatsanwaltschaft und Nachrichtendienste bekommen.
Was spricht aus Ihrer Sicht dagegen?
Die Vorratsdatenspeicherung verletzt das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Gerade für ÄrztInnen, RechtsanwältInnen oder JournalistInnen bedeutet das Gesetz einen massiven Eingriff in den Schutz von PatientInnen, MandantInnen oder InformatInnen. Die Vorratsdatenspeicherung ist ein weiterer Schritt hin zu einer immer umfassenderen Überwachung der Bevölkerung. Überwachung verhindert nicht Kriminalität, da alle Maßnahmen recht leicht zu umgehen sind, aber sie greift in die persönliche Privatsphäre und somit in die Freiheitsrechte von Millionen Menschen ein.
Was ist der Stand der Dinge?
Nachdem die große Koalition das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung am 9. November 2007 im Bundestag beschlossen hat und der Bundespräsident es unterzeichnet hat, hat der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung an Silvester zusammen mit rund 30 000 BeschwerdeführerInnen Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz eingerecht.
Was genau macht der "Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung"?
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung ist ein bundesweiter Zusammenschluss von BürgerrechtlerInnen, DatenschützerInnen und Internet-NutzerInnen, der die Arbeit gegen die Vollprotokollierung der Telekommunikation koordiniert. Er organisierte unter anderem eine bundesweite Demonstration in Berlin im September vergangenen Jahres und einen bundesweiten dezentralen Aktionstag am 6. November, an dem in Tübingen und über 40 weiteren Städten Kundgebungen oder Demonstrationen stattfanden.
Sind demnächst irgendwelche Aktionen geplant?
Neben der Verfassungbeschwerde laufen in verschiedenen Städten seit Silvester Trauermärsche oder ähnliche Aktionen anlässlich des Inkrafttretens des Gesetzes. Sehr viel läuft aber auch im Internet. So zum Beispiel über unsere Homepage www.vorratsdatenspeicherung.de.
frederic - am Freitag, 11. Januar 2008, 19:17 - Rubrik: Überwachung


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