Während CDU, CSU, SPD, FDP und B90/Grü den Lissabon-Vertrag weiterhin wie eine Bibel verehren, hat das Bundesverfassungsgericht heute festgestellt, dass der Vertrag nicht verfassungskonform ist: er schränkt die Rechte des Bundestags in Bezug auf die Entscheidung über Militäreinsätze in nicht zulässiger Weise ein.
Damit bestätigt sogar das Bundesverfassungsgericht die linke, antimilitaristische und emanzipatorische Kritik am Vertrag von Lissabon: der Vertrag soll der EU hauptsächlich dazu dienen, weltweit Kriege führen zu können.
Empfehlenswert dazu:
Tobias Pflüger, MdEP und Sabine Lösing, MdEP zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonner Vertrag:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Begleitgesetz zum Lissabonner Vertrag hebelt Entscheidungsrechte des Bundestages über Militäreinsätze aus und ist somit verfassungswidrig.
http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5794464/
Damit bestätigt sogar das Bundesverfassungsgericht die linke, antimilitaristische und emanzipatorische Kritik am Vertrag von Lissabon: der Vertrag soll der EU hauptsächlich dazu dienen, weltweit Kriege führen zu können.
Empfehlenswert dazu:
Tobias Pflüger, MdEP und Sabine Lösing, MdEP zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Lissabonner Vertrag:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Das Begleitgesetz zum Lissabonner Vertrag hebelt Entscheidungsrechte des Bundestages über Militäreinsätze aus und ist somit verfassungswidrig.
http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/5794464/


