Das Bundesarbeitsgericht hat im Fall Emmely Revision zugelassen. Damit besteht die Chance, dass die fristlose Kündigung wegen Verdachts der Unterschlagung von zwei Pfandbons im Wert von 1,30 Euro aufgehoben wird. Doch es geht um mehr, als nur um "Emmely", nämlich um die Frage, ob es im deutschen Arbeitsrecht eine Unschuldsvermutung gibt oder ob Arbeitgeber ohne Beweise auf Grund eines Verdachts fristlos kündigen dürfen.
Dazu:
Gesine Lötzsch, MdB:
LINKE wünscht Emmely viel Erfolg
http://linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1225983483
Bodo Ramelow:
Freude über Emmelys Teilerfolg
http://die-linke.de/nc/presse/
Dazu:
Gesine Lötzsch, MdB:
LINKE wünscht Emmely viel Erfolg
http://linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1225983483
Bodo Ramelow:
Freude über Emmelys Teilerfolg
http://die-linke.de/nc/presse/
frederic - am Freitag, 31. Juli 2009, 10:17 - Rubrik: Gewerkschaft



