Es ist zu begrüßen, dass das Bundesverfassungsgericht ein grundlegend neues Begleitgesetz zum EU-Vertrag von Lissabon fordert. Im Urteil vom 30. 06. 2009 finden sich viele Anknüpfungspunkte für eine Verbesserung der demokratischen Partizipation nationaler und regionaler Parlamente an den Entscheidungen auf EU-Ebene. Es wäre noch mehr zu begrüßen, wenn das Urteil zum Anlass genommen würde, eine breite, öffentlich geführte Debatte über die Inhalte eines Begleitgesetzes zum Lissabon-Vertrag einzuleiten, um die Bürgerinnen und Bürger daran so intensiv wie möglich zu beteiligen. Doch laufen die Verhandlungen zum Begleitgesetz zum Vertrag von Lissabon derzeit hinter verschlossenen Türen. Es scheint, als solle das Gesetz geradezu durchgepeitscht werden, um durch einen frühzeitigen Abschluss in Bundestag und Bundesrat das Referendum in Irland am 2. Oktober 2009 über den Vertrag von Lissabon, im Sinne der Vertragsbefürworter, beeinflussen zu können. Wir halten ein solches Verhalten für undemokratisch und intransparent und fordern eine öffentliche Diskussion, die sich nicht auf das Abnicken von Gesetzesvorlagen der Bundesregierung durch die Mitglieder des Bundestages beschränkt.
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http://www.imi-online.de/2009.php3?id=2009
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