roter-stern
"Nichts ist schwerer und erfordert mehr Charakter, als sich in offenem Gegensatz zu seiner Zeit zu befinden und zu sagen: Nein!" (Kurt Tucholsky)

 

Repression

Vor der für heute geplanten Hauptverhandlung in Sachen angeblicher Beleidigung von Polizisten im Kontext der Demonstration gegen die Sicherheitskonferenz 2005 kam es zu einer Einigung aller Parteien (Gericht, Staatsanwaltschaft, Anwältin + Angeklagter): Das Verfahren wird eingestellt gegen eine Geldauflage. Das Geld geht an eine Opferschutzorganisation. Damit fällt die für heute angesetzte Hauptverhandlung aus.

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http://imi-online.de/2009.php3?id=1990

Justizstalking der Münchner Staatsanwaltschaft I
Die Repression gegen IMI-Vorstand Tobias Pflüger nimmt absurde Züge an!

Morgen um 12.30 Uhr gibt es einen neuen Prozess gegen Tobias Pflüger vor dem Landgericht München I (Nymphenburger Str. 16, Zi.Nr. A-208/II). Es geht immer noch um die alte Geschichte der angeblichen Beleidigung von Polizisten bei den Gegenaktivitäten gegen die Sicherheitskonferenz 2005.

Versuche, diesen Gerichtstermin aufzuheben, weil von Tobias Pflüger ein Antrag auf Schutz seiner Immunität läuft, ignoriert das Landgericht München I. Eigentlich dürfte dieser Prozess überhaupt nicht stattfinden.

Auf Basis frei erfundener Anschuldigungen war IMI-Vorstand Tobias Pflüger für sein Engagement während der Münchner Sicherheitskonferenz 2005 am 2. März 2009 wegen Beamtenbeleidigung verurteilt worden. Das Urteil lautete auf 60 Tagessätze à 200 Euro - also 12.000 Euro! - Strafe. Damit gelang der Münchner Staatsanwaltschaft I endlich, woran sie bislang in vier! vorherigen Versuchen gescheitert war, nämlich eine Verurteilung des Antikriegsaktivisten zu erreichen (genaueres zum Hintergrund s.u.)

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http://imi-online.de/2009.php3?id=1989

Gegen das geplante neue Versammlungsgesetz!

Samstag, 6.12.2008, 14 Uhr, Lautenschlagerstraße, Stuttgart

Zum 1.1.2009 soll in Baden-Württemberg ein neues Versammlungsgesetz in Kraft treten. Neue Hürden, weitere Schikanen, mehr Kontrolle und hohe Strafen sollen Versammlungen weiter erschweren. Wir werden die zusätzlichen Einschränkungen unserer Versammlungsfreiheit nicht widerstandslos akzeptieren und rufen daher zu einer Demonstration am Samstag, den 6.12.2008, in Stuttgart auf.

Weitere Infos unter:
http://www.versammlungsrecht2009.tk

Zur heutigen Entscheidung des BGH, den Haftbefehl gegen den Soziologen Andrej H. aufzuheben, erklärt die innenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE, Ulla Jelpke:

Der Bundesgerichtshof hat den Haftbefehl gegen Andrej H. aufhoben. Der Berliner Sozialwissenschaftler sei nicht dringend verdächtig, der "militanten gruppe" anzugehören.

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http://www.ulla-jelpke.de/news_detail.php?newsid=680

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"Wir können alles außer Antifaschismus"
Presseinformation 2007/007 - Tobias Pflüger (MdEP), Straßbourg, 15. März 2007
weiter:
http://tobiaspflueger.twoday.net/stories/3439146/

Bundesgerichtshof schützt antifaschistisches Engagement vor blindem Aktionismus schwäbischer Justiz
Pressemitteilung - 15.03.2007 – Ulla Jelpke, Wolfgang Neskovic
http://www.linksfraktion.de/pressemitteilung.php?artikel=1214104120

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Infos:
http://www.gegen-berufsverbote.de/index1.php?section=ma-demo

Zu Konsequenzen aus seiner Beobachtung durch den Verfassungsschutz erklärt der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE., Bodo Ramelow:

Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen die Bespitzelung von Politikern und Journalisten durch den schwedischen Geheimdienst prüfen meine Anwälte eine entsprechende Schadenersatzklage gegen die Bundesrepublik.

weiter:
http://www.linksfraktion.de/presse/mitteilungen/view_html/zid1666

Antwort des Parl. Staatssekretärs Peter Altmaier auf die Fragen der Abgeordneten Petra Pau (DIE LINKE) (Drucksache 16/1604, Fragen 42 und 43):

Worin sieht die Bundesregierung (Verfassungsschutzbericht 2005, Seite 175, 176) nach den §§ 3 und 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes eindeutige und ausreichende Anhaltspunkte, die die Einstufung der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes - Bund der Antifaschistinnen und Antifaschisten e. V. (VVN/BdA) als linksextreme Organisation rechtfertigen?

Worin sieht die Bundesregierung die Verfassungsfeindlichkeit der VVN/BdA bei ihrem "Kampf gegen angeblichen ,Geschichtsrevisionismus'" begründet, und ist die Bundesregierung nicht der Ansicht, dass man vehement gegen die tatsächliche Leugnung der NS-Verbrechen durch den deutschen Rechtsextremismus vorgehen muss?

Zu Frage 42:
Die grundsätzliche Bewertung, dass es sich bei der VVN-BdA um eine linksextremistisch beeinflusste Organisation handelt, beruht auf einer Gesamtschau der vorhandenen tatsächlichen Anhaltspunkte im Sinne der §§ 3 und 4 BVerfSchG. Das politische Orientierungsmuster dieser Organisation ist nach wie vor die klassische orthodoxkommunistische "Antifaschismus-Doktrin". Danach wurzelt "Faschismus" maßgeblich in "kapitalistischen Ordnungssystemen". Der "Faschismus" könne daher "mit seinen Wurzeln" nur durch vollständige Beseitigung der marktwirtschaftlichen Ordnung überwunden werden. So bekräftigte einer der beiden Bundesvorsitzenden der VVN-BdA, Prof. s. c. Heinrich Fink - entgegen der seitens beeinflusster Organisationen typischerweise geübten Zurückhaltung: "Den Vorwurf, wir seien in welcher Art und Weise auch immer staatstragend, möchte ich deutlich zurückweisen. Das Gegenteil ist der Fall." ("junge Welt" vom 14/15. Januar 2006). Darüber hinaus solidarisiert sich die VVN-BdA mit gewaltbereiten Autonomen.

Zu Frage 43:
Die Bundesregierung bekämpft, ausgehend von der freiheitlich-demokratischen Ausrichtung des Grundgesetzes, jegliche Erscheinungsformen des Extremismus. Dazu gehört selbstverständlich auch das Vorgehen gegen Leugnung oder Relativierung der durch Nationalsozialisten begangenen Verbrechen. Die VVN-BdA lehnt jedwede Kritik am kommunistischen System als "Geschichtsrevisionismus" ab. Beleg hierfür ist die Aussage Finks in der Tageszeitung "junge Welt" vom 14./15. Januar 2006: "Parallel dazu propagieren Politiker der etablierten Parteien immer öfter, daß es sich sowohl bei der DDR als auch beim deutschen Faschismus um zwei ebenbürtige Diktaturen gehandelt habe. Dieser Art von Geschichtsrevisionismus müssen wir offensiv entgegentreten. Unser Verband meidet daher auch den von anderen häufig verwandten Begriff Nationalsozialismus. Er dient einzig der Delegitimierung des Sozialismus."

Quelle:
http://www.bundestag.de/bic/plenarprotokolle/pp/37/index.html

Zu der heutigen Spiegel-Vorabmeldung, dass der Verfassungsschutz Bundestagsabgeordnete der Linkspartei überwacht, erklärt das Mitglied des Parteivorstandes Bodo Ramelow:

Die vom Spiegel benannten Fakten sprechen eine deutliche Sprache. Bundestagsabgeordnete der Linkspartei.PDS werden vom Verfassungsschutz beobachtet. Ich empfinde das als fortgesetzten Skandal und als Kriminalisierung der Gesamtpartei. Die mir zugestandene Akteneinsicht und die zugesandten Dokumente zeigen, dass mich der Verfassungsschutz intensiver beobachtet als bislang bekannt war.

weiter:
http://sozialisten.de/presse/presseerklaerungen/view_html/zid32898/bs1/n0

logo2Aus an den Haaren herbeigezogenen Vorwürfen wurde dem linken Europaabgeordneten Tobias Pflüger aus politischen Gründen von einer schwarz-rosa-gelb-grün-braunen Mehrheit des EU-Parlaments die Immunität entzogen.

Thomas Mitsch (Kreisvorstandssprecher der WASG Esslingen) hat dagegen eine Soli-Unterschriften-Aktion gestartet:
http://www.thomas-mitsch.de/index.html?petition.html

 
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